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HeartCore AGB

§ 1 Geltungsbereich

Leistungen von HeartCore liegen ausschliesslich nachstehende allgemeine Vertragsbedingungen zugrunde. Der Einbeziehung eigener Vertragsbedingungen von Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

§ 2 Vertragsschluss

Durch die getroffene Wahl der Mitgliedschaft und der Unterzeichnung der Anmeldung samt Anhang gibt der Interessent ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft ab. Der Mitgliedsvertrag kommt durch Annahme des Angebots durch HeartCore zustande, welche in der Regel durch Gegenzeichnung des Angebots erfolgt, wenn HeatCore nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt. Anbieter und Vertragspartner der Mitglieder ist HeartCore, Inhaber Marc Strauß.

 Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.  

§ 3 Vertragsgegenstand

Die Mitgliedschaft berechtigt das Mietglied an den Kursen von HeartCore teilzunehmen. Der Umfang der Mitgliedschaft ergibt sich aus der gewählten Mitgliedschaft. Aktuelle Gruppenkurszeiten sind der Webseite von HeartCore zu entnehmen. Sowohl ganze Kurse, Kursinhalte als auch Kurszeiten können variieren, geändert oder ganz abgesagt werden. Eine Kursänderung jeglicher Art wird rechtzeitig bekannt gegeben und steht ebenfalls auf der Webseite von HeartCore. Es besteht ferner kein Anspruch auf die Durchführung der Kurse durch einen ganz bestimmten Trainer.

Weitere Leistungen von HeartCore sind im Mitgliedsbeitrag nicht enthalten. Das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen wird gesondert vereinbart und berechnet.

a) Online-Kursanmeldung

Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende online Anmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird, da ansonsten nicht garantiert werden kann, dass zu jeder Zeit alle gewünschten Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich (siehe unten: „Stornierung“).

Ist die Zahl der Mindestteilnehmer für einen Kurs nicht erreicht, behält sich HeartCore vor, den betreffenden Kurs abzusagen, wobei die Buchung eines angemeldeten Mitglieds rückgängig gemacht wird, ohne dass Kosten erstehen.

b) Stornierung 

Gruppentraining-Termine können online bis 4 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Ausnahme bilden Gruppentraining-Termine vor 12 Uhr Mittags. Diese sind bis spätestens 22:00 Uhr am Vorabend zu stornieren. Werden gebuchte Termine nicht fristgerecht abgesagt, wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet und bei einem sechs oder zwölfmonatigen Abonnement zusätzlich nach einer ersten mündlichen Verwarnung für Wiederholungen eine Gebühr in Höhe von 10 €/ pro Kurs erhoben. Ferner behält sich HeartCore als Sanktion vor, alle bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Vorausbuchungen des Vertragspartners zu löschen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, dann erneut verfügbare Termine zu buchen.

Für Personal Training gelten gesonderte Vereinbarungen, die dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen sind.

c) On Ramp Kurs

Das erfolgreiche Absolvieren des On Ramp Kurses ist Voraussetzung um am normalen Training teilzunehmen und das Open GYM zu nutzen. Der On Ramp Kurs gilt grundsätzlich als erfolgreich absolviert, wenn alle 8 verschiedenen Einheiten des Kurses besucht wurden, es sei denn, der Trainer erachtet die Voraussetzungen bereits früher als gegeben. Ausgenommen von dieser Voraussetzung und damit direkt zugänglich sind alle anderen Kurse außer Weightlifting.

d) Kursausfallzeiten

In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und 02. Januar finden keine Kurse statt. Weiterhin behält sich HeartCore vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 20 Tagen im Jahr wegen Urlaub/ Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus durch Aushang mitgeteilt.

 § 4 Laufzeit, automatische Verlängerung der Laufzeit, Kündigung

HeartCore bietet Mitgliedschaften mit verschiedenem Umfang an. Der genaue Umfang ist der Webseite von HeartCore zu entnehmen. Bei Abonnements gibt es zwei Optionen mit der Möglichkeit eine sechsmonatige oder eine zwölfmonatige Mitgliedschaft abzuschließen, wobei dem Mitglied jederzeit ein Upgrade offen steht. Diese Verträge verlängern sich jeweils um die ursprünglich gewählte Laufzeit (sechs oder zwölf Monate), wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von HeartCore spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Vertragende gekündigt wird. Es sei denn, es ist etwas anderes vertraglich festgehalten. Die Kündigung ist schriftlich entweder am Empfang beim Personal (gegen Unterzeichnung einer Kopie durch diese und Hinterlegung des Originals) oder per Brief an die Boxadresse zu erklären.

b) Stilllegung des Vertrages

Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit welche länger als vier Wochen andauern werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztlichen Attestes oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben, bzw. kann der Vertrag stillgelegt werden.

b) Kündigung bei Umzug

Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen neuen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortwechsel ab 30 km Entfernung zur Box.

c) Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mitgliedsvertrag kann von jedem Vertragsteil unter Angabe des Grundes aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

d) Core S=10 ́er Karte

Der Core S (10'er Karte) berechtigt zur Teilnahme an insgesamt zehn Gruppenkursen oder Open GYM Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten. Der Dreimonatszeitraum berechnet sich ab dem Kaufdatum. Dabei sind auch hier die Vereinbarungen unter § 3 c) zu beachten. Weder nicht genutzte Kontingente werden erstattet, noch ist die Karte übertragbar. Ferner verlängert sie sich nicht automatisch. 

§ 5 Mitgliedsbeitrag

Die von HeartCore angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Das Entgelt für die sechsmonatigen und zwölfmonatigen Mitgliedschaften ist monatlich im Voraus bis zum 1. eines jeden Mitgliedsmonats und jenes für das Core S (10 ́er Karte) sofort fällig. Für ein Personal Training gilt die individuell vereinbarte Zahlungsweise. Der Eingang des Entgeltes auf dem Konto von HeartCore gilt dabei immer als Bedingung für die Teilnahme am Training.

a) Preisanpassungsrecht

HeartCore ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. HeartCore wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§126B BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

b) Kosten bei Erinnerung/ Mahnung

Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto ausreichend gedeckt und die Beitragszahlung pünktlich bei HeartCore eingegangen ist. Ist dies nicht der Fall und muss HeartCore an die Zahlung erinnern oder eine Mahnung herausschicken, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 erhoben.

Zudem ist das Mitglied verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten HeartCore unverzüglich mitzuteilen.

b) Zahlungsverzug

Soweit bei Beginn eines Kurses das Entgelt von dem Mitglied noch nicht entrichtet ist, behält sich HeartCore vor, von der Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) Gebrauch zu machen und das Mitglied nicht an Kursen teilnehmen zu lassen.

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht in Verzug, so ist HeartCore berechtigt, den Vertrag ausserordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig. Daneben ist HeartCore berechtigt, weiteren Schadensersatz nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.  

c) Verzugskosten

HeartCore behält sich vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

d) Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen HeartCore aufrechnen. 

§ 6 Verwaltungsgebühr

Für jeden Neukunden, mit Ausnahme für Drop In, erhebt HeartCore eine einmalige Verwaltungsgebühr, die bei Vertragsschluss fällig wird.

a) Core S, Hardcore
Bei den Tarifen Core S und Hardcore werden zunächst 35 € und erst bei einem eventuellen Tarifwechsel weitere 30 € fällig.

b) Core M, L, XL

Bei den Tarifen Core M, L und XL beträgt die Verwaltungsgebühr 65 .  

§ 7 Ermässigter Mitgliedsbeitrag

Der ermässigte Mitgliedsbeitrag gilt für Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres gegen Vorlage eines Nachweises.  Ausgenommen von einem Rabatt ist der Hardcore-Tarif. 

§ 8 Gesundheit des Mitgliedes

Dem Mitglied obliegt es, sich während der gesamten Mitgliedschaft und Kursteilnahme seiner gesundheitlichen Eignung im Hinblick auf das angebotene Kursangebot zu vergewissern. Etwaige gesundheitliche Bedenken sind HeartCore unverzüglich, jedenfalls aber vor Beginn der jeweiligen Kurseinheit, mitzuteilen.

§ 9 Hausordnung

HeartCore ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung RoE für die Box aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Equipments/ der Box und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

a) Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Box, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei einem Verstoß ist HeartCore berechtigt auch während der laufenden Veranstaltung unter Angabe von berechtigten Gründen das Mitglied auszuschließen und/ oder Schadensersatz in Höhe des entstanden Schadens jeglicher Art geltend zu machen. Ferner behält sich HeartCore vor, ein Mitglied im Falle einer Nichtbeachtung der Anweisungen, welche die Person oder andere Mitglieder in Gefahr bringen können, fristlos zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig. Daneben ist HeartCore berechtigt, weiteren Schadensersatz nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. 

§ 10 Haftung

Für von Mitgliedern mitgebrachte Bekleidung und Gegenstände, insbesondere Wertsachen, übernimmt HeartCore keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zuverfügungstellung von Fächern begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
HeartCore nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von HeartCore auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Vertretern und Erfüllungsgehilfen von HeartCore gelten. 

§ 11 Datenschutz

HeartCore erhebt im Rahmen der Abwicklung der Verträge personenbezogene Daten der Mitglieder (z.B.: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Dabei beachtet HeartCore insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Mitglieds wird HeartCore Bestands- und Nutzungsdaten des Mitglieds nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der Abrechnung erforderlich ist. 

§ 12 Schlussbestimmungen

HeartCore ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied wird über die Änderungen in Kenntnis gesetzt, es wird Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hingewiesen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.